• 2023

Anwendung der Mutter-Tochter-Richtlinie auf nach § 1a KStG optierende Personengesellschaften / § 43b EStG

 

Nach Auffassung der FinVerw ist auf nach § 1a KStG optierende Personengesellschaften die Mutter-Tochter-Richtlinie und damit auch § 43b EStG nicht anwendbar (BMF v. 10.11.2021, BStBl I 2021, 2212). Dem dürfte zum einen vor dem Hintergrund von Sinn und Zweck der Mutter-Tochter-Richtlinie nicht zu folgen sein. Zum anderen dürfte dies auch zu einem Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit sowie die Kapitalverkehrsfreiheit führen.

(so Prinz/Ekinci, Entlastungsberechtigung nach § 43b EStG für optierende Personengesellschaften – europarechtlich zwingend geboten, FR 2023, 552)

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