Schrifttum:

Lohmeyer, Zum Anwendungsbereich des § 375 AO, ZfZ 1979, 72; Pfaff, Nebenfolgen und Verfall, DStZ/A 1979, 363.

Zu § 375 Abs. 1 AO: Jekewitz, Der Ausschluss vom aktiven und passiven Wahlrecht zum Deutschen Bundestag und zu den Volksvertretungen der Länder auf Grund richterlicher Entscheidung, GA 1974, 161; Lohmeyer, Begünstigung und Strafvereitelung bei Zollstraftaten, ZfZ 1976, 300; Nelles, Statutsfolgen als "Nebenfolgen" einer Straftat (§ 45 StGB), JZ 1991, 17; Schwarz, Die strafrechtliche Aberkennung der Amtsfähigkeit und des Wahlrechts, Diss. Freiburg 1991.

Zu § 375 Abs. 2 AO: Achenbach, Ausweitung des Zugriffs bei den ahndenden Sanktionen gegen die Unternehmensdelinquenz, wistra 2002, 441; Bäckermann, Verfall und Einziehung im Steuerstrafrecht, ZfZ 1976, 366; Bender, Fragen der Wertersatzeinziehung, NJW 1969, 1056; Bode, Das neue Recht der Einziehung, NJW 1969, 1052; Braun, Der schnelle Zugriff der Finanzverwaltung auf das Vermögen des Steuerpflichtigen, PStR 2004, 258; Burhoff, Anwaltliche Vergütung bei Einziehung, PStR 2006, 261; Eberbach, Einziehung und Verfall beim illegalen Betäubungsmittelhandel, NStZ 1985, 294; Durst, Vermögensabschöpfung, Sofortiger Zugriff auf Vermögensgegenstände bei Steuerhinterziehung, KÖSDI 2004, 14035; Eser, Strafrechtliche Sanktionen gegen das Eigentum, 1969; Eser, Zum Eigentumsbegriff im Einziehungsrecht, JZ 1972, 146; Hellmann, Zum Verfahren bei der Einziehung von zurückgelassenem Schmuggelgut, ZfZ 2000, 2; Kiechling, Die vermögensbezogene Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, wistra 2000, 241; Leplow, Zigarettenschmuggel, Geldwäsche und Gewinnabschöpfung, PStR 2008, 213; Leplow, Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht, BGH-Rechtsprechung von Juni 08 bis Februar 11, PStR 2011, 207; Mann, Wann ist ein auf der Zollstraße eingefahrenes Kraftfahrzeug gemäß § 401 AO zur Begehung einer Steuerhinterziehung benutzt?, ZfZ 1955, 139; Münsterer, Zweifelsfragen zur Einziehung nach §§ 401, 414, 415 AO, ZfZ 1958, 168; Ritter, Die Einziehung von unter Eigentumsvorbehalt gekauften oder sicherungsübereigneten Beförderungsmitteln, ZfZ 1957, 334; Rönnau, Vermögensabschöpfung in der Praxis, 2003; Rümelin, Die Neuregelung der Einziehung in der Reichsabgabenordnung, ZfZ 1961, 206; Schäfer, Zum Eigentumsbegriff im Einziehungsrecht, FS Dreher, 1977, S. 283; Spieker, Verfall, Einziehung und dinglicher Arrest im Ermittlungsverfahren: Möglichkeiten der Verteidigung, StraFo 2002, 43; Trapp, Die Einziehung der Umschließungen von Flüssigkeiten gemäß § 401 AO, ZfZ 1957, 336; Webel, Der dingliche Arrest nach AO und StPO – ein Vergleich, PStR 2007, 41.

Zum Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung v. 13.4.2017[1] s. Schrifttumsnachweise § 399 vor Rdnr. 45 sowie Bittmann, Vom Annex zur Säule: Vermögensabschöpfung als 3. Spur des Strafrechts, NZWiSt 2016, 131; Bittmann, Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung: Folgen für das Insolvenzverfahren, ZInsO 2016, 873; Dierlamm, Der Referentenentwurf zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung – eine Mogelpackung!, StV 2016, Heft 8, Editorial; Gebauer, Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, ZRP 2016, 101; Frind, Neuregelung von Vermögenssicherungen zu Lasten der insolvenzrechtlichen Gläubigergemeinschaft?, NZI 2016, 674; Löffelmann, Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, recht + politik v. 20.6.2016, 1; Meyer, Die selbstständige Einziehung nach § 76a StGB-E, oder: Don’t bring a knife to a gunfight, StV 2017, 343; Maciejewski/Schumacher, DStR 2016, 2553; Möller/Retemeyer in Bender/Möller/Retemeyer, Vermögensabschöpfung im Steuerstrafrecht, Kap. F I–IV; Müller-Sartori, Zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, WiJ 2016, 87; Rönnau/Begemeier, Die neue erweiterte Einziehung gem. § 73a Abs. 1 StGB-E: mit Kanonen auch auf Spatzen?, NZWiSt 2016, 260; Köllner/Cyrus/Mück, Referentenentwurf des BMJV zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung – Insolvenzverwalter als "Staatsanwalt Nummer 2"?, NZI 2016, 329; Stellungnahmen der BRAK 15/2016 und 39/2016; Stellungnahme WisteV v. 30.5.2016; Stellungnahme Dt. Richterbund 9/2016 und 21.9.2016, alle abrufbar auf den jeweiligen Internetseiten.

[1] BGBl. I 2017, 872 (893).

A. Allgemeines

I. Zur Entstehungsgeschichte

 

Rz. 1

[Autor/Stand] Eine einheitliche, in einer Bestimmung zusammengefasste Regelung der "Nebenfolgen" sieht die AO erst seit dem 2. AO-StrafÄndG 1968 vor. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die einzelnen Maßnahmen in mehreren Einzelvorschriften verstreut.

Eine Regelung, wie sie § 375 Abs. 1 AO heute vorsieht, bestand nur für § 412 RAO aF (Bruch des Steuergeheimnisses, § 412 Abs. 2 RAO). § 400 RAO 1931 (= § 364 RAO 1919) bestimmte, dass neben einer Gefängnisstrafe von mindestens drei Monaten auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden konnte. Wegen ihrer für den Resozialisierungsgedanken abträglichen Wirkungen hat der Gesetzgeber diese Regelung durch § 401 Abs. 1 RAO (heute § 375 Abs. 1 AO) ersetzt (Art. 1 Nr. 14 2. AO-StrafÄndG 1968). Bereits vorher war aus dem gleichen...

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