Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen, die den Wettbewerb beschränken oder bereits beschränken können, sind verboten. Die Einhaltung der bestehenden Vorschriften wird durch Kartellbehörden auf unterschiedlichen Ebenen (EU, Bund, Länder) verfolgt.
Der Beitrag beschreibt die wichtigsten Risiken anhand von zahlreichen Beispielen und gibt konkrete Hilfestellungen zur Vermeidung von Verstößen. In einem Glossar werden typische Situationen aus der Unternehmenspraxis beschrieben und die richtige Verhaltensweise dargelegt.
Wichtige Paragrafen aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG): § 30 OWiG, § 130 OWiG.
Wichtige Richtlinien aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 54 GWB, § 57 GWB, § 58 GWB, § 59 GWB, § 81 GWB, § 82 GWB.
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