BMF, 24.7.2001, IV C 1 - S 2401 - 22/01

Bezug: BMF-Schreiben vom 13.7.2001, IV C 1 - S 2401 - 19/01

2 Anlagen

Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat der Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle für Zahlungen ab 1.1.2002 die beiden anliegenden amtlich vorgeschriebenen Muster für Steuerbescheinigungen gemäß § 45a Abs. 2 EStG zu verwenden. Nach Inhalt und Reihenfolge darf von ihnen nicht abgewichen werden. Das Format des amtlichen Musters der Steuerbescheinigung ist nicht vorgeschrieben.

Das amtlich vorgeschriebene Muster bezieht sich ausschließlich auf die Steuerbescheinigung. Der Gutschriftteil bleibt der Gestaltung des Ausstellers überlassen und kann mit zusätzlichen Angaben versehen werden.

Bei Bescheinigungen, die in vollem Umfang maschinell ausgedruckt werden, dürfen Abkürzungen entsprechend Abschnitt 99 Abs. 3 Satz 7 KStR in der ab VZ 1996 gültigen Fassung und für den Zinsabschlag die Abkürzung „ZASt” verwendet werden. Werden Abkürzungen verwendet, sind sie an anderer Stelle der Mitteilung zu erläutern. Statt des Zeichens „E” ist die Verwendung der Abkürzung „EUR” oder „Euro” zulässig.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Anlage 1

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……………………………………………………………………………………………

……………………………………………………………………………………………

(Bezeichnung der auszahlenden Stelle/des Schuldners der Kapitalerträge)

Steuerbescheinigung der auszahlenden Stelle/des Schuldners der Kapitalerträge § 45a Abs. 2 EStG)

An ……………………………………………………………………………………………………………………………
(Name und Anschrift des Gläubigers der Kapitalerträge)
…………………………………………………………………………………………………………………………………
wurden am ……………………………………… für …………………………………………………………………
(Zahlungstag) (Name und Anschrift des Schuldners der Kapitalerträge)
für den Zeitraum ……………………………………. folgende …………………………………………………………… gezahlt:
(Art der Kapitalerträge)
Höhe der Kapitalerträge und/oder ………………… Euro
Ersatzbemessungsgrundlage gem. § 43a Abs. 2 EStG ………………… Euro
anrechenbarer Zinsabschlag gem. § 43a Abs. 1 Nr. 3 EStG ………………… Euro
anrechenbare Kapitalertragsteuer gem. § 43a Abs. 1 Nr. 2 EStG ………………… Euro
anrechenbarer Solidaritätszuschlag ………………… Euro
FA, an das die Kapitalertragsteuer/der Zinsabschlag und der Solidaritätszuschlag abgeführt worden sind  

Steuernummer der auszahlenden Stelle/des Schuldners

Ich versichere, dass ich die Angaben in dieser Bescheinigung wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe.

……………………………………………………. ……………………………………………………….
(Ort, Datum, ggf. Firmenstempel) Bitte eigenhändig unterschreiben!

– Kapitalerträge sind einkommensteuerpflichtig –

 

Anlage 2

BANKHAUS IRGENDWO AG, A-STADT

ZINSGUTSCHRIFT UND STEUERBESCHEINIGUNG

Art der Kapitalerträge WP-Kennnummer Nominalwert/Kapital Laufzeit
Festgeld xxxxxxxxxx 200.000 Euro 1.7.01 – 30.6.02
Zinssatz Zinstermin Zinsen Zast Sol-Zuschlag Gutschriftsbetrag
7% 30.6.02 14.000 Euro 3.719,70 Euro 204,58 Euro 10.075,72 Euro
Bankleitzahl Kontonumemr Valuta      
000.000 00 0000000000/01 30.6.02      
Willi Mustermann Zinsen per 30.6.02 und/oder 14.000,00 Euro
  Ersatzbemessungsgrundlage gem. § 43a Abs. 2 EStG 00,00 Euro
Schöne Strtaße 1 Anrechenbarer Zinsabschlag 3.719,70 Euro
  anrechenbarer Solidaritätszuschlag 204,58 Euro
6??? Frankfurt/M. Zahlungstag 30.6.2002
  Kapst und Solz abgeführt an Finanzamt ………………
  Steuernummer …………………

Diese Bescheinigung ist maschinell erstellt und wird nicht unterschrieben

– Kapitalerträge sind einkommensteuerpflichtig –

 

Normenkette

EStG § 45a

 

Fundstellen

BStBl I, 2001, 514

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