BMF, 27.6.2018, IV C 1 - S 2401/08/10001 :019
Ergänzung des BMF-Schreibens vom 15.12.2017 (BStBl 2018 I S. 13)
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 15.12.2017 (BStBl 2018 I S. 13) wie folgt geändert:
Randziffer 32 wird wie folgt gefasst:
„32 | Der Gewinn aus Aktienveräußerungen im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG ist gesondert auszuweisen; berechnet wird der positive Unterschiedsbetrag zwischen Aktiengewinnen und -verlusten. Die Beträge können nicht höher sein als die Höhe der Kapitalerträge. Im nachrichtlichen Teil der Steuerbescheinigung ist zusätzlich der Gewinn aus Aktienveräußerungen im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG vor Verrechnung mit sonstigen Verlusten im Sinne des § 20 Absatz 2 EStG auszuweisen” |
Randziffer 77 wird neu eingefügt:
„77 | Die Änderungen der Randziffer 32 in der Fassung des BMF-Schreibens vom 27.6.2018 sind auf Kapitalerträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2018 zufließen.” |
Muster I wird wie folgt gefasst:
„Muster I |
…………………………
…………………………
…………………………
(Bezeichnung der auszahlenden Stelle / des Schuldners der Kapitalerträge)
Adressfeld
……………………
……………………
……………………
Steuerbescheinigung |
Bescheinigung für alle Privatkonten und / oder -depots | |||
Verlustbescheinigung im Sinne des § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG für alle Privatkonten und / | |||
oder -depots |
Für
…………………………………………………………………………………………………
(Name und Anschrift der Gläubigerin / des Gläubigers / der Gläubiger der Kapitalerträge)
werden für das Kalenderjahr ………… folgende Angaben bescheinigt:
Steuerbescheinigung für Treuhand- / Nießbrauch- / Anderkonto | |||
/Wohnungseigentümergemeinschaft / Tafelgeschäfte (Nichtzutreffendes streichen) | |||
Die Steuerbescheinigung wird auf Antrag der / die ……………(Name des ausländischen | |||
Kreditinstitutes, das in Vertretung des Anteilseigners den Antrag auf Ausstellung einer Einzelsteuerbescheinigung gestellt hat und die Gutschrift der Kapitalerträge erhalten hat) erteilt. Die Gutschrift der Kapitalerträge wurde an das _____________(Name des ausländischen Kreditinstituts) erteilt. |
Dem Kontoinhaber / Der Kontoinhaberin / Den Kontoinhabern werden
für das Kalenderjahr ……………/ | für den Zahlungstag ………… | ||||
folgende Angaben bescheinigt:
Höhe der Kapitalerträge | …………… |
Zeile 7 Anlage KAP | |
[Ab 1.1.2018: nach Berücksichtigung der teilweisen Steuerfreistellung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG] | |
(ohne Kapitalerträge aus Lebensversicherungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG) |
davon: | Gewinn aus Aktienveräußerungen im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG | …………… |
Zeile 8 Anlage KAP |
Ersatzbemessungsgrundlage im Sinne des § 43a Abs. 2 Satz 7, 10, 13 und 14 EStG | ||
[Ab 1.1.2018: | ||
nach Teilfreistellung und im Sinne des § 56 Abs. 3 Satz 4 InvStG 2018] | ………… | |
Enthalten in den bescheinigten Kapitalerträgen | ||
Zeile 9 Anlage KAP | ||
Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes ohne Verlust aus der Veräußerung von Aktien | …… | |
Zeile 10 Anlage KAP | ||
Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes aus der Veräußerung von Aktien im Sinne | ||
des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG | …………… | |
Zeile 11 Anlage KAP | ||
Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages | …………… | |
Zeile 12 oder 13 Anlage KAP | ||
Höhe der Kapitalerträge aus Lebensversicherungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG [Ab 1.1.2018: nach Berücksichtigung der teilweisen Steuerfreistellung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG] | ||
Zeile 23 Anlage KAP | …………… | |
einbehaltene Kapitalertragsteuer | …………… | |
Zeile 54 Anlage KAP | ||
Solidaritätszuschlag | …………… | |
Zeile 55 Anlage KAP | ||
Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer | …………… | |
Zeile 56 Anlage KAP | ||
kirchensteuererhebende Religionsgemeinschaft | …………………………………… | |
Kapitalertragsteuer | …………… | |
Zeile 48 Anlage KAP | ||
Solidaritätszuschlag | …………… | |
Zeile 49 Anlage KAP | ||
Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer | …………… | |
Zeile 50 Anlage KAP | ||
kirchensteuererhebende Religionsgemeinschaft | ………………………………………………… | |
Summe der angerechneten ausländischen Steuer | ||
Zeile 51 Anlage KAP | …………… | |
Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer | ||
Zeile 52 Anlage KAP | …………… | |
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei negativem Ausweis verpflichtet sind, die hieraus resultierenden Erträge in Ihrer Einkommensteuererklärung – Zeile 15 der Anlage KAP – gemäß § 32d Abs. 3 EStG anzugeben. |
Leistungen aus dem Einlagekonto (§ 27 Abs. 1 – 7 KStG) | |||
[Bis 31.12.2017]
Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden | ||||
nur nachrichtlich: | ||||
Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds und Mehr- / Mindestbeträge aus intransparenten Investmentfonds |
…………… | |||
Zeile 15 Anlage KAP | ||||
Hierauf entfallende anrechenbare ausländische Steuer | …………… | |||
Zeile 52 Anlage KAP |
[Bis 31.12.2017]
Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Steuerbescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie | |||
... |
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