BMF, 27.6.2018, IV C 1 - S 2401/08/10001 :019

Ergänzung des BMF-Schreibens vom 15.12.2017 (BStBl 2018 I S. 13)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 15.12.2017 (BStBl 2018 I S. 13) wie folgt geändert:

Randziffer 32 wird wie folgt gefasst:

„32 Der Gewinn aus Aktienveräußerungen im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG ist gesondert auszuweisen; berechnet wird der positive Unterschiedsbetrag zwischen Aktiengewinnen und -verlusten. Die Beträge können nicht höher sein als die Höhe der Kapitalerträge. Im nachrichtlichen Teil der Steuerbescheinigung ist zusätzlich der Gewinn aus Aktienveräußerungen im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG vor Verrechnung mit sonstigen Verlusten im Sinne des § 20 Absatz 2 EStG auszuweisen”

Randziffer 77 wird neu eingefügt:

„77 Die Änderungen der Randziffer 32 in der Fassung des BMF-Schreibens vom 27.6.2018 sind auf Kapitalerträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2018 zufließen.”

Muster I wird wie folgt gefasst:

„Muster I

…………………………

…………………………

…………………………

(Bezeichnung der auszahlenden Stelle / des Schuldners der Kapitalerträge)

Adressfeld

……………………

……………………

……………………

Steuerbescheinigung
       
      Bescheinigung für alle Privatkonten und / oder -depots
       
      Verlustbescheinigung im Sinne des § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG für alle Privatkonten und /
      oder -depots

Für

…………………………………………………………………………………………………

(Name und Anschrift der Gläubigerin / des Gläubigers / der Gläubiger der Kapitalerträge)

werden für das Kalenderjahr ………… folgende Angaben bescheinigt:

       
      Steuerbescheinigung für Treuhand- / Nießbrauch- / Anderkonto
      /Wohnungseigentümergemeinschaft / Tafelgeschäfte (Nichtzutreffendes streichen)
       
      Die Steuerbescheinigung wird auf Antrag der / die ……………(Name des ausländischen
      Kreditinstitutes, das in Vertretung des Anteilseigners den Antrag auf Ausstellung einer Einzelsteuerbescheinigung gestellt hat und die Gutschrift der Kapitalerträge erhalten hat) erteilt. Die Gutschrift der Kapitalerträge wurde an das _____________(Name des ausländischen Kreditinstituts) erteilt.

Dem Kontoinhaber / Der Kontoinhaberin / Den Kontoinhabern werden

           
      für das Kalenderjahr ……………/   für den Zahlungstag …………
           

folgende Angaben bescheinigt:

Höhe der Kapitalerträge ……………
Zeile 7 Anlage KAP  
[Ab 1.1.2018: nach Berücksichtigung der teilweisen Steuerfreistellung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG]  
(ohne Kapitalerträge aus Lebensversicherungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG)  
davon: Gewinn aus Aktienveräußerungen im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ……………
  Zeile 8 Anlage KAP  
Ersatzbemessungsgrundlage im Sinne des § 43a Abs. 2 Satz 7, 10, 13 und 14 EStG  
[Ab 1.1.2018:  
nach Teilfreistellung und im Sinne des § 56 Abs. 3 Satz 4 InvStG 2018] …………
Enthalten in den bescheinigten Kapitalerträgen  
Zeile 9 Anlage KAP  
   
Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes ohne Verlust aus der Veräußerung von Aktien ……
Zeile 10 Anlage KAP  
   
Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes aus der Veräußerung von Aktien im Sinne  
des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ……………
Zeile 11 Anlage KAP  
   
Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages ……………
Zeile 12 oder 13 Anlage KAP  
   
Höhe der Kapitalerträge aus Lebensversicherungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG [Ab 1.1.2018: nach Berücksichtigung der teilweisen Steuerfreistellung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG]  
Zeile 23 Anlage KAP ……………
   
  einbehaltene Kapitalertragsteuer ……………
  Zeile 54 Anlage KAP  
     
  Solidaritätszuschlag ……………
  Zeile 55 Anlage KAP  
     
  Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer ……………
  Zeile 56 Anlage KAP  
  kirchensteuererhebende Religionsgemeinschaft ……………………………………
   
Kapitalertragsteuer ……………
Zeile 48 Anlage KAP  
   
Solidaritätszuschlag ……………
Zeile 49 Anlage KAP  
   
Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer ……………
Zeile 50 Anlage KAP  
kirchensteuererhebende Religionsgemeinschaft …………………………………………………
   
Summe der angerechneten ausländischen Steuer  
Zeile 51 Anlage KAP ……………
   
Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer  
Zeile 52 Anlage KAP ……………
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei negativem Ausweis verpflichtet sind, die hieraus resultierenden Erträge in Ihrer Einkommensteuererklärung – Zeile 15 der Anlage KAP – gemäß § 32d Abs. 3 EStG anzugeben.  
       
      Leistungen aus dem Einlagekonto (§ 27 Abs. 17 KStG)
       

[Bis 31.12.2017]

         
      Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden  
      nur nachrichtlich:  
     

Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds und Mehr- / Mindestbeträge aus intransparenten

Investmentfonds
……………
      Zeile 15 Anlage KAP  
         
      Hierauf entfallende anrechenbare ausländische Steuer ……………
      Zeile 52 Anlage KAP  

[Bis 31.12.2017]

       
      Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Steuerbescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie
...

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