Kurzbeschreibung

In dieser Checkliste sind die Arbeitsschritte abgebildet, die beim Erstellen des Jahresabschlusses speziell bei Kapitalgesellschaften in der Handelsbilanz beachtet werden müssen. Sie hilft dem verantwortlichen Jahresabschlussbearbeiter, den Stand der Arbeiten zu dokumentieren und einzelne Bereiche auf Mitarbeiter zu delegieren.

Einführung

Allgemein:

Jeder Praktiker weiß nur zu gut, wie wichtig reibungslose Arbeitsabläufe im Jahresabschlussbereich sind. In der Regel besteht ein enormer Zeitdruck, die Arbeiten neben dem Tagesgeschäft erfolgreich zu erledigen bzw. zu beenden. Hinzu kommen eine Vielzahl von Änderungsgesetzen und Verwaltungsanweisungen oder die im Regelfall die Steuerbilanz betreffenden Jahressteuergesetze, die zu immer neuen Abweichungen zwischen der Handels- und Steuerbilanz führen.

Diese allgemein verwendbare Jahresabschluss-Checkliste auf neuestem Rechtsstand bietet dem Praktiker einen aktuellen Überblick über alle bei der Jahresabschlusserstellung zu beachtenden Regelungen. Sie hilft nicht nur, die Arbeitsabläufe zu beschleunigen, sondern auch das Bearbeiten einzelner Aufgabenbereiche auf verschiedene Mitarbeiter zu delegieren, ohne einen Qualitätsverlust befürchten zu müssen.

Praxisorientierte Fragestellungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gewährleisten ein effektives, sicheres und zeitsparendes Arbeiten. Mehr Hintergrundwissen vermitteln ergänzende Querverweise zu Urteilen des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte, zu Verlautbarungen der Finanzverwaltung, zu Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), welche die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer zu Rechnungslegungsfragen erläutern, sowie zu weiterführender Literatur.

Grundlage für die Checklisten 2019:

Seit der Einführung des im Jahr 2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) ist der deutsche Gesetzgeber äußerst sparsam mit weiteren Veränderungen im deutschen Handelsrecht sowie auch dem deutschen Bilanzsteuerrecht umgegangen. Dies wird sich nach aktuellem Rechtsstand auch für die Jahresabschlusserstellung 2019 nicht verändern.

Die nachfolgenden Checklisten wurden bzgl. der wenigen Rechtsänderungen und aktueller Rechtsprechung überarbeitet und ergänzt.

Der Autor: Dipl.-Betriebswirt Tobias Junker-Jäger, Steuerberater,
Leber & Jäger Steuerberatung PartGmbB
Die vollständige Serie der Jahresabschluss-Checklisten

Hinweis:

Jahresabschluss-Checkliste 2019, Allgemein, Vorarbeiten

Jahresabschluss-Checkliste 2019, Allgemein, Anlagevermögen

Jahresabschluss-Checkliste 2019, Allgemein, Passivseite

Jahresabschluss-Checkliste 2019, Allgemein, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten

Jahresabschluss-Checkliste 2019, Allgemein, Gewinn- und Verlustrechnung

Jahresabschluss-Checkliste 2019, Allgemein, Steuerliche Besonderheiten

Jahresabschluss-Checkliste 2019, Personengesellschaften

Jahresabschluss-Checkliste 2019, Kapitalgesellschaften, Steuerbilanz

Jahresabschluss-Checkliste 2019, Kapitalgesellschaften, Handelsbilanz

Praxis-Checkliste: GmbH/AG/Allgemein
1. Wurde vor Ende des Geschäftsjahres geprüft, ob die Größenklassen des § 267 HGB für kleine Kapitalgesellschaften (Bilanzsumme 6 Mio. EUR, Umsatzerlöse 12 Mio. EUR, Mitarbeiterzahl 50),[1] nicht bereits das 2. Mal in Folge überschritten werden und somit Prüfungspflicht besteht (bei Neugründungen sind die Verhältnisse am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung ausschlaggebend)? Wurde geprüft, ob durch die Tilgung von Verbindlichkeiten oder bilanzpolitische Maßnahmen eine Verringerung der Bilanzsumme möglich ist (z. B. Absetzung erhaltener Anzahlungen vom Vorratsvermögen nach § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB)?
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
2. Wurden die in § 267a HGB benannten Größenkriterien für Kleinstkapitalgesellschaften überprüft?[2] Wenn es sich um ein Kleinstunternehmen handelt, wurde geklärt, ob bzw. inwieweit die sich daraus ergebenden Erleichterungen hinsichtlich der Bilanzgliederung (§ 266 Abs. 1 S. 4 HGB), der GuV-Staffelung (§ 275 Abs. 5 HGB) sowie der Aufstellung des Anhangs (§ 264 Abs. 1 S. 5 HGB) Anwendung finden sollen und wurde dies auch mit dem Gesellschaftsvertrag/der Satzung abgestimmt? Wurde geklärt, ob die Offenlegungserleichterung des § 326 Abs. 2 HGB (Hinterlegung statt Offenlegung) in Anspruch genommen werden soll?[3]
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
3. Wurde für kleine Kapitalgesellschaften geprüft, ob es sinnvoll oder aufgrund gesellschaftsrechtlicher Vorgaben geboten ist, einen Lagebericht zu erstellen (z. B. für Banken) oder ob von der Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht werden soll?
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
4. Wurde eine Bilanz / ein Anhang für Offenlegungszwecke nach § 325 HGB erstellt und dabei ggf. von den Erleichterungen des § 326 HGB Gebrauch gemacht?
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________...

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