Kurzbeschreibung

Diese Checkliste zeigt alle Prüfschritte, die bei der Jahresabschlussbearbeitung speziell bei Umlaufvermögen/Rechnungsabgrenzungsposten abgearbeitet werden müssen. Sie hilft, die Arbeiten zu dokumentieren und daher ist auch sicheres Delegieren auf Mitarbeiter möglich.

Einführung

Allgemein:

Jeder Praktiker weiß nur zu gut, wie wichtig reibungslose Arbeitsabläufe im Jahresabschlussbereich sind. In der Regel besteht ein enormer Zeitdruck, die Arbeiten neben dem Tagesgeschäft erfolgreich zu erledigen bzw. zu beenden. Hinzu kommen eine Vielzahl von Änderungsgesetzen und Verwaltungsanweisungen oder die im Regelfall die Steuerbilanz betreffenden Jahressteuergesetze, die zu immer neuen Abweichungen zwischen der Handels- und Steuerbilanz führen.

Diese allgemein verwendbare Jahresabschluss-Checkliste auf neuestem Rechtsstand bietet dem Praktiker einen aktuellen Überblick über alle bei der Jahresabschlusserstellung zu beachtenden Regelungen. Sie hilft nicht nur, die Arbeitsabläufe zu beschleunigen, sondern auch das Bearbeiten einzelner Aufgabenbereiche auf verschiedene Mitarbeiter zu delegieren, ohne einen Qualitätsverlust befürchten zu müssen.

Praxisorientierte Fragestellungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gewährleisten ein effektives, sicheres und zeitsparendes Arbeiten. Mehr Hintergrundwissen vermitteln ergänzende Querverweise zu Urteilen des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte, zu Verlautbarungen der Finanzverwaltung, zu Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), welche die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer zu Rechnungslegungsfragen erläutern, sowie zu weiterführender Literatur.

Grundlage für die Checklisten 2019:

Seit der Einführung des im Jahr 2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) ist der deutsche Gesetzgeber äußerst sparsam mit weiteren Veränderungen im deutschen Handelsrecht sowie auch dem deutschen Bilanzsteuerrecht umgegangen. Dies wird sich nach aktuellem Rechtsstand auch für die Jahresabschlusserstellung 2019 nicht verändern.

Die nachfolgenden Checklisten wurden bzgl. der wenigen Rechtsänderungen und aktueller Rechtsprechung überarbeitet und ergänzt.

Der Autor: Dipl.-Betriebswirt Tobias Junker-Jäger, Steuerberater,
Leber & Jäger Steuerberatung PartGmbB
Die vollständige Serie der Jahresabschluss-Checklisten

Hinweis:

Jahresabschluss-Checkliste 2019, Allgemein, Vorarbeiten

Jahresabschluss-Checkliste 2019, Allgemein, Anlagevermögen

Jahresabschluss-Checkliste 2019, Allgemein, Passivseite

Jahresabschluss-Checkliste 2019, Allgemein, Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren)

Jahresabschluss-Checkliste 2019, Allgemein, Steuerliche Besonderheiten

Jahresabschluss-Checkliste 2019, Personengesellschaften

Jahresabschluss-Checkliste 2019, Kapitalgesellschaften, Handelsbilanz

Jahresabschluss-Checkliste 2019, Kapitalgesellschaften, Steuerbilanz

Jahresabschluss-Checkliste 2019, Allgemein, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten

Praxis-Checkliste: Vorräte
1. Liegt für alle Vorratspositionen eine unterzeichnete Inventur auf den Abschlussstichtag vor und sind die zugrunde liegenden Bewertungsmaßstäbe ersichtlich? Erfolgte eine Prüfung und Dokumentation der angewandten Inventurmethoden, z. B. vor- oder nachverlegte Stichtagsinventur, permanente Inventur, Vollaufnahme oder stichprobenweise Inventur? Wurden alle Bestandsveränderungen, die sich aus der Inventurliste ergaben, korrekt verbucht?
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
2. Erfolgte eine stichprobenweise Prüfung der Inventur auf Vollständigkeit, rechnerische Plausibilität, korrekte Bewertung und Abschläge wegen Überalterung, z. B. Durchsicht von Einkaufsrechnungen kurz vor dem Abschlussstichtag, korrekte Übernahme der jeweiligen Summenpositionen, Lagerdauer?
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
3. Wurde beachtet, dass gem. § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB Vermögensgegenstände, die einem anderen als dem rechtlichen Eigentümer wirtschaftlich zuzurechnen sind, beim wirtschaftlichen Eigentümer zu bilanzieren sind?[1]
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
4. Wurde der Herstellungskostenbegriff gem. § 255 Abs. 2 HGB beachtet? Wurde beachtet, dass die steuerliche Aktivierungspflicht für Verwaltungsgemeinkosten durch die Änderung in § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG hinfällig geworden ist?
ja nein nicht relevant
  Bemerkung: ________________________________________________
5. Wurde bei der Vorratsbewertung für handelsrechtliche Zwecke das strenge Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB beachtet? Wurde für steuerliche Zwecke beachtet, dass gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG ein niedrigerer Teilwert nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung angesetzt werden kann und dies nach Verwaltungsauffassung voraussetzt, dass der Wert bis zum Bilanzaufstellungszeitpunkt nicht wieder angestiegen ist?[2] Wurde beachtet, dass bei Wegfall der Gründe für die vorgenommenen außerplanmäßigen Abschre...

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