(1) 1Die §§ 2 und 4 sind nur anzuwenden, wenn
1.[1] |
die Investmentgesellschaft den Anlegern bei jeder Ausschüttung bezogen auf einen Investmentanteil unter Angabe der Wertpapieridentifikationsnummer ISIN des Investmentfonds und des Zeitraums, auf den sich die Angaben beziehen, folgende Besteuerungsgrundlagen in deutscher Sprache bekannt macht:
e) (weggefallen)
i) (weggefallen) |
2. |
die Investmentgesellschaft den Anlegern bei ausschüttungsgleichen Erträgen spä... |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen