Leitsatz

Ein erst zum Ausgleich von Mehrsteuern aus einer Betriebsprüfung beantragter Investitionsabzugsbetrag ist mangels Investitionsabsicht im Abzugsjahr nicht zu gewähren.

 

Sachverhalt

Ein Taxiunternehmer hatte im November 2011 kurz vor Abschluss einer Betriebsprüfung für das Jahr 2008 noch einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG nachträglich geltend gemacht. Der Investitionsabzugsbetrag wurde für einen im August 2010 erworbenen Pkw beantragt. Das Finanzamt hat den Abzug nicht zugelassen, da es an dem erforderlichen Finanzierungszusammenhang fehle.

 

Entscheidung

Das FG wertet die Klage als unbegründet, da der beantragte Investitionsabzugsbetrag nicht gewährt werden kann. Zwar kann ein Investitionsabzugsbetrag bis zum Eintritt der Bestandskraft der Steuerfestsetzung geltend gemacht werden. Wird jedoch der Antrag dazu erst nach Ankündigung einer Steuernachzahlung aus einer Betriebsprüfung gestellt um damit die Gewinnerhöhung durch die Prüfung zu mindern, spricht dies nach Auffassung des FG gegen das Vorliegen einer Investitionsabsicht im Abzugsjahr.

Vielmehr steht es nicht zur Überzeugung des FG fest, ob der Taxiunternehmer zum Ende des Wirtschaftsjahrs 2008 beabsichtigte, den Pkw in 2010 anzuschaffen. Die Richter fanden die Absicht zum Pkw-Erwerb trotz aller vorgebrachten Argumente bis hin zur mündlichen Verhandlung als nicht hinreichend darlegt, nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht. Insbesondere die "Abwehr" der Steuernachzahlung aus der Betriebsprüfung geht als investitionsfremder Grund zu Lasten der den Steuerpflichtigen treffenden Feststellungslast einer Investitionsabsicht (BFH, Urteil vom 17.1.2012, VIII R 23/09, BFH/NV 2012 S. 933).

 

Hinweis

Da das FG somit bereits das Tatbestandsmerkmal der Investitionsabsicht verneint hat, bedurfte es keiner Entscheidung darüber, ob ein Finanzierungszusammenhang eine weitere Tatbestandsvoraussetzung darstellt, was von der Finanzverwaltung gefordert wird.

 

Link zur Entscheidung

FG Düsseldorf, Urteil vom 17.07.2013, 15 K 4719/12 E

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