Tz. 1530

Stand: EL 86 – ET: 05/2016

Unabhängig von der Qualifikation und Behandlung in D stellt sich häufig die Frage der Quellen-St-Entlastung im Ausl. Die Verw-Grds Pers-Ges enthalten hierzu in der Anlage kurze länderspezifische Hinw, die in der nachfolgenden Tabelle eingearbeitet wurden. Die Liste wurde um Hinw aus der Lit/ausl Rspr ergänzt.

 
Staat Regelfall Besonderheiten Qualifikation nach dt Steuerrecht Anm insbes zu Besonderheiten der Abkommensberechtigung
Albanien       Sonderregelung in Art 4 Abs 4, Ansässigkeit am Ort der tats Geschäftsleitung;
In Albanien Behandlung als Körperschaft
Algerien       Sonderregelung in Art 4 Abs 4, Ansässigkeit am Ort der tats Geschäftsleitung;
In Algerien ist Option zur transparenten Besteuerung möglich
Australien corporate limited partnerships limited partnerships KG Seit 1996 intransparente Besteuerung
Belgien Transparente Besteuerung Intransparente Besteuerung bei   Pers-Ges gelten als ansässige Personen (Art 3 Abs 1 Nr 4, Art 4 Abs 1 DBA).
  • société en nom collectif, SNC (Rechtsform in französischer Sprache),
KG
   
  • vennootschap onder firma, VOF (Rechtsform in niederländischer Sprache) société en commandite simple, SCS (Rechtsform in französischer Sprache),
gewone commanditaire vennootschap, GCV (Rechtsform in niederländischer Sprache)
OHG  
Bulgarien transparente Besteuerung intransparente Besteuerung
sybiratelno drujestvo, SD
komanditno drujestvo, KD
OHG
KG
 
Chile Intransparente Besteuerung      
Estland transparente Besteuerung intransparente Besteuerung bei:
täisühing, TÜ
usaldusühing, UÜ
OHG
KG
 
Finnland transparente Besteuerung     Pers-Ges gelten in dem Vertragsstaat als ansässig, nach dessen Recht sie gegründet worden sind (Art 4 Abs 4 DBA). Die Beschränkungen des Besteuerungsrechts des anderen Vertragsstaats (Quellenstaat) gelten jedoch nur insoweit, als die Eink aus diesem Staat der Besteuerung im Staat der Pers-Ges unterworfen sind (Abs 1 des Protokolls zum Abkommen).
Folge: Der Ansässigkeitsstatus der Pers-Ges ist auf die im gleichen Staat ansässigen Gesellschafter begrenzt, d. h. keine Auswirkung für dt Gesellschafter
Frankreich transparente Besteuerung
a) Französische Pers-Ges können nach französischem StR für eine Besteuerung als Kap-Ges optieren. Sie gelten dann als ansässige Personen (Art 2 Abs 1 Nr 4 Buchst. c DBA F). Betroffen sind:
nach Typenvergleich  
   
  société en nom collectif, SNC,
société en commandite simple, SCS
société civile, selbst wenn diese nur vermögensverwaltend tätig ist
OHG
KG
GbR
 
   
b) société en commandite simple, SCS: Die Gesellschaft ist mit dem auf die Kdt entfallenden Gewinnanteil kstpfl, auch wenn diese natürliche Personen sind.
KG  
   
c) société civile: KSt-Pflicht, wenn diese gew Eink erzielt
GbR  
Griechenland   Mischbesteuerung (bis zu 50 % bei den Gesellschaftern), Rest unter Abzug des vorab versteuerten Anteils bei der Gesellschaft;
betroffen sind:
omorithmos eteria, OE
eterorithmos eteria, EE
OHG
KG
Griechische Pers-Ges sind abkommensberechtigt (Art II Abs 1 Nr 4 Buchst. a DBA)
Indien       Deutsche Pers-Ges werden als selbst abkommensberechtigt nach der indischen Rspr behandelt
Island       Pers-Ges gelten in dem Vertragsstaat als ansässig, in dem sich der Ort ihrer tats Geschäftsleitung befindet. (Art 4 Abs 4 DBA). Die Beschränkungen des Besteuerungsrechts des anderen Vertragsstaats gelten jedoch nur insoweit, als die Eink aus diesem Staat der Besteuerung im Staat der Pers-Ges unterworfen sind. Im Ergebnis ist der Ansässigkeitsstatus der Pers-Ges auf die im gleichen Staat ansässigen Gesellschafter begrenzt.
Italien Italienische Pers-Ges werden transparent behandelt Ausl Pers-Ges werden in Italien intransparent behandelt   Pers-Ges gelten in dem Vertragsstaat als ansässig, nach dessen Recht sie gegründet worden sind oder in dem sich der Hauptgegenstand ihrer Tätigkeit befindet (Abs 2 des Protokolls zum Abkommen). Die Beschränkungen des Besteuerungsrechts des anderen Vertragsstaats gelten jedoch nur insoweit, als die Eink aus diesem Staat der Besteuerung im Staat der Pers-Ges unterworfen sind. Im Ergebnis ist der Ansässigkeitsstatus der Pers-Ges auf die im gleichen Staat ansässigen Gesellschafter begrenzt.
Japan transparente Besteuerung intransparente Besteuerung für    
  • gomei kaisha
OHG  
   
  • goshi kaisha
KG  
Kroatien Transparente Besteuerung

Intransparente Besteuerung für

  • Javno trgovacko drusrvo, j.t.d
  • Komanditno drustvo, k.d.

OHG

KG
 
Litauen transparente Besteuerung intransparente Besteuerung    
  • tikroji ûkine bendrija, TÛB
OHG  
   
  • komanditinë ûkinë bendrija, KÛB
KG  
Mexiko Intransparent      
Niederlande transparente Besteuerung bei      
  • commandi- taire ven- nootschap, CV
  KG  
 
  • maatschap and ven- nootschap onder firma, VOF
  OHG  
    intransparente Besteuerung bei open commanditaire vennootschap, CV ebenfalls KG  
Polen transparente Besteuerung intransparente Besteuerung für ausl Pers-Ges, die in ihrem Heimatstaat als KSt-Subjekt behandelt werden   Sonderregelung in Art 4 Abs 4, Ansässigkeit am Ort ...

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