Tz. 1507

Stand: EL 86 – ET: 05/2016

Wie die Übersichten des BMF (Hinw: nicht vergleichbar) zeigen, ist in vielen Fällen eine Zuordnung nicht möglich, weil ein typisierender Vergleich ausgeschlossen ist, da eine Rechtsform vom Typus so ausgestaltet sein kann, dass je nach Gestaltung des Gesellschaftsvertrages entweder eine Pers-Ges oder Kap-Ges möglich ist.

Die BetrSt-Verw-Grds enthalten keine Aussagen der Fin-Verw, wie in einem entspr Fall vorzugehen ist. Mit Schr des BMF v 19.03.2004 (BStBl I 2004, 243) wurde jedoch der in der Praxis wichtigste Fall, die Beteiligung an einer US-LLC umfangreich erläutert.

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