Tz. 1206

Stand: EL 83 – ET: 04/2015

Die Frage, ob der RBAA- oder AOA für die Gewinnabgrenzung zur BetrSt anzuwenden ist, bedarf einer mehrschichtigen Untersuchung.

Hierzu soll zur Verdeutlichung von folgendem Bsp ausgegangen werden:

Ein inl Konzern, bestehend aus der X-GmbH und der TG X-GmbH & Co hat umfangreiche Auslandsaktivitäten. Sowohl die GmbH als auch die KG haben BetrSt in den Ländern USA, Österreich, Norwegen und Brasilien. In den USA besteht zudem die X-Partnership als Vertriebs-Tochter. Wegen einer bevorstehenden Bp untersucht die St-Abteilung die Gewinnabgrenzung für die Jahre 2006–2015.

Es stellt sich im Verhältnis zu allen Ländern die Frage, ob der RBAA- oder AOA zu überprüfen ist.

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