Tz. 1137

Stand: EL 81 – ET: 08/2014

Für Bau- und Montagearbeiten sieht das OECD-MA eine BetrSt-Begr nur vor, wenn eine Frist von zwölf Monaten überschritten ist.

Sofern die Zwölf-Monats-Frist nicht erreicht wird, ist allerdings noch zu prüfen, ob nicht der Bauleiter eine Vollmacht iS eines "ständigen Vertreters" hat (s Tz 1174), oder ob ein Unternehmen, das ausschl oder fast ausschl im Inl/Ausl tätig ist, eine Geschäftsleitung dort – mit der Folge unbeschr Stpfl – begründet.

Die dt DBA weichen von der Zwölf-Monats-Frist zT ab, was die oben (s Tz 1089) abgedruckte Auflistung zeigt.

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