Tz. 1038

Stand: EL 81 – ET: 08/2014

Die Dokumentation des Leistungsempfängers muss nach Rn 5.1.4 folgende Teile umfassen:

1. Den Umlagevertrag mit Anhängen, Anlagen und Nachträgen;
2. soweit nicht Vertragsbestandteil oder in den Anlagen zum Vertrag enthalten: Dokumentation zur Begründung der gezahlten Umlage, insbes bezüglich der zu erwartenden Leistungen, des zu erwartenden Nutzens, des Umlageschlüssels und des Verteilungsmaßstabes (Umfang des Nutzens im Verhältnis zu anderen Leistungsempfängern, verursachungsgerechte und nutzungsorientierte Aufwandsverteilung);
3. Vereinbarungen für Vorauszahlungszwecke;
4. jährliche Abrechnung der tats Aufwendungen: Auflistung des Gesamtaufwands nach Kostenstellen und Verteilung auf die Poolmitglieder; Aufgliederung des direkten und indirekten Aufwands nach Kostenarten, zB Personalkosten, Reisekosten, Büromiete, AfA, Fremdlizenzen, EDV-Kosten, Lagerkosten; Zahlungsnachweise;
5. Dokumentation der tats empfangenen Leistungen und des erzielten Nutzens, zB Monats-, Vierteljahres- oder Jahresberichte über einzelne Leistungen und Projekte des leistenden Unternehmens, Schriftverkehr, Besucherberichte, Besprechungsprotokolle betreffend einzelne Projekte; Forschungsergebnisse in Berichtsform; Liste der Patentanmeldungen; Pressenotizen; Beginn der Fertigung neuer Produkte; Verbesserungen oder Neuerungen bei der Herstellung alter Produkte.

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