Tz. 1023

Stand: EL 81 – ET: 08/2014

Es ist der Schlüssel auszuwählen, der im Einzelfall der sachgerechteste ist. Erweisen sich mehrere Schlüssel als gleichwertig, liegt es im Ermessen des Geschäftsleiters, welchen Schlüssel er wählt.

Als Grundlage für den Verteilungsmaßstab kommen ua die eingesetzten, hergestellten, verkauften oder zu erwartenden Einheiten einer Produktlinie, der Materialaufwand, die Maschinenstunden, die Anzahl der Arbeitnehmer, die Lohnsumme, die Wertschöpfung, das investierte Kap, der Betriebsgewinn und der Umsatz in Betracht. Aus den Umständen des Einzelfalls können sich auch andere Maßstäbe ergeben. So können zB auch kombinierte Schlüssel für die Aufteilung unter Gewichtung verschiedener Faktoren geboten sein.

Um Anforderungen der Praxis gerecht zu werden, nennt das EU JTPF in seiner Studie 2010 folgende anzuwendende Umlageschlüssel bei einer indirekten Preisverrechnung (KUV):

IT: Anzahl der Rechner;
ERP-Systeme: Anzahl der Lizenzen;
Personalwesen: Anzahl der Mitarbeiter;
Sicherheitsleistungen: Anzahl der Mitarbeiter;
Steuern/Rechnungswesen: Umsatz oder Bilanzsumme;
Marketing: Umsatz;
Fuhrpark: Anzahl der Fahrzeuge.

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