Tz. 924

Stand: EL 80 – ET: 04/2014

Sind die Aufwendungen einer Arbeitnehmerentsendung den beteiligten Unternehmen nicht sachgerecht, dh nicht der jeweiligen betrieblichen Interessenlage folgend zugeordnet worden, sind die Einkünfte des belasteten Unternehmens zu berichtigen.

Bei inl Unternehmen sind die Korrekturen nach den Grundsatzen der vGA (s § 8 Abs 3 S 2 KStG) bzw nach § 1 AStG vorzunehmen. Die LSt auf den Gehaltsaufwand des entsandten Arbeitnehmers ist beim aufnehmenden Unternehmen nur insoweit als BA stlich anzuerkennen, als sie auf den bei ihr betrieblich veranlassten Gehaltsaufwand entfälIt.

 

Tz. 925

Stand: EL 80 – ET: 04/2014

Verdeckte Einlagen liegen in vorgenannten Kostenübernahmefällen vor, wenn ein Arbeitnehmer im Interesse der ausl Gesellschaft tätig ist und die Zahlungen der inl MG einen Kostenersatz für die ausl Gesellschaft darstellen (Übernahme der Verbindlichkeiten der ausl Gesellschaft, s Urt des BFH v 11.04.1984, BStBl II 1984, 435).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge