Tz. 894

Stand: EL 80 – ET: 04/2014

Bei einer Arbeitnehmerentsendung ist zunächst regelmäßig davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer im Interesse und für Rechnung des aufnehmenden Unternehmens tätig wird (s Urt des BFH v 03.02.1993, BStBl II 1993, 462).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge