Tz. 519

Stand: EL 79 – ET: 12/2013

Im Einzelnen ergibt sich folgendes Prüfschema:

 
Prüfungsschritt Grundsatz Erläuterung unter Tz
1. Schritt Es ist zu untersuchen, ob eine Funktion iSd § 1 Abs 3 AStG übertragen wurde oder "nur" Einzelleistungen oder Lieferungen, die nach dem allgemeinen Fremdverhaltensprinzip als Einzelleistung abzurechnen sind. Tz 522ff
2. Schritt Welche Fallgruppe der Funktionsverlagerung liegt vor? Tz 512ff
3. Schritt

Fallen diese als

  • untergeordnete Funktionen/Hilfs- oder Nebenfunktion
  • ges Ausnahmefälle
  • Ausnahmefälle und Gestaltungsmöglichkeiten nach den Verw-Grds FVerl aus dem Anwendungsbereichs des § 1 Abs 3 AStG heraus?
Tz 647
4. Schritt Grundsätze des Ansatzes des Transferpaketes als Verrechnungspreis. Tz 564ff
5. Schritt Einzelabrechnung aufgrund der Escapegelungen/der Fälle "untergeordneter Bedeutung" als Verrechnungspreisansatz. Tz 632ff
6. Schritt Funktionsverlagerungen ieS. Tz 564ff
7. Schritt Einzelfragen der Berechnung des Transferpakets. Tz 605ff
8. Schritt Sonderfälle der Funktionsverlagerung. Tz 614ff
9. Schritt Inboundfälle. Tz 678
10. Schritt Mehrjährige Betrachtung – ges Preisanpassungsklausel. Tz 679
11. Schritt Verfahrensrecht – die Dokumentation bei Funktionsverlagerungen. Tz 682ff
12. Schritt Auswirkungen beim aufnehmenden Unternehmen; Doppelbesteuerungen und die internationale Akzeptanz der Regelung. Tz 698
13. Schritt Europatauglichkeit der Regelung. Tz 699

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