Tz. 472
Stand: EL 79 – ET: 12/2013
Entspr gilt für den Bereich des Vertriebs (Abrechnung der fremdüblichen Provision). Praktische Probleme ergeben sich insbes hinsichtlich eines zutr Aufteilungsschlüssels. Ist zB ein zentral zuständiger Mitarbeiter für 25 europäische Landesgesellschaften zuständig, ist es faktisch unmöglich, durch Arbeitszeitaufschriebe und Auswertungen einen objektiv nachprüfbaren Schlüssel zu finden.
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