Tz. 470

Stand: EL 79 – ET: 12/2013

Hat die TG keine (oder keine ausreichende) Rechtsabteilung, sind die nachgewiesenen Kosten auf der Basis einer Zeitabrechnung abzf. Probleme können sich ergeben, wenn das Kostenniveau zB für Rechtsanwälte im Land der TG wesentlich niedriger ist als das Lohnniveau im Land der MG. Entspr der Beurteilung der Arbeitnehmerentsendung (s Tz 899f, s Tz 917f) kann nur im Fall des nachgewiesenen Experten der tats Aufwand weiterberechnet werden. In den anderen Fällen ist eine Begrenzung auf das "Gehaltsniveau" des Tätigkeitsstaats vorzunehmen.

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