Tz. 457
Stand: EL 79 – ET: 12/2013
Verwaltungskosten der Beteiligungen (zB Reisekosten zu GV, direkte und indirekte Kosten einer Beteiligungsverwaltungsabteilung) sind typische Kosten der Gesellschafterebene und bringen den nachgeordneten Einheiten keinen wirtsch Vorteil.
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