Tz. 412

Stand: EL 79 – ET: 12/2013

Hierbei ist vorab die richtige Verrechnungspreismethode festzulegen. Die Wiederverkaufspreismethode findet vorherrschend für die Verrechnungspreisbildung bei Vertriebsunternehmen internationaler Unternehmen Anwendung (s Rn 3.1.3 Verw-Grds 1983). Zentrale Bedeutung kommt der Festlegung der Wiederverkaufsspanne zu. In Fällen der TNMN Anwendung (s Tz 320ff) tritt bei Routineunternehmen regelmäßig kein Verlust auf.

Typische Anlaufkosten von neu gegründeten Gesellschaften sind von diesen zu tragen (s Rn 3.5 Verw-Grds 1983). Davon abzugrenzen sind jedoch Kosten der Markterschließung (s Rn 3.5 Verw-Grds 1983). Kosten der Markterschließung liegen vor, sofern bei der Einführung von Produkten erhöhte Kosten oder Mindererlöse entstehen. Nach den Verw-Grds (Rn 3.4.1) werden sie idR von Vertriebsunternehmen nur insoweit getragen, als aus der Geschäftsverbindung ein angemessener Betriebsgewinn verbleibt.

Die Verlustursachen sind im Einzelnen zu analysieren und daraufhin zu prüfen, ob nach der Funktions- und Risikoverteilung die erlittenen Verluste in voller Höhe dem Vertriebsunternehmen zuzurechnen sind. Werden nachhaltig Verluste erzielt, die über den Umfang üblicher Anlaufverluste hinausgehen, so liegt regelmäßig ein Verstoß gegen den Grundsatz des Fremdvergleichs vor.

 

Tz. 413

Stand: EL 79 – ET: 12/2013

Mit den Verw-Grds 2005 nimmt die Fin-Verw aufgrund der Funktionseinteilung von Unternehmen (s Tz 320ff) folgende Prüfungsreihenfolge vor:

Hintergrund sind zum einen die Grundaussage, dass ein Entrepreneur als Strategieträger sowohl den Residualgewinn aber auch den Residualverlust zu tragen hat.

 

Tz. 414

Stand: EL 79 – ET: 12/2013

Zur Einordnung in die Fallgruppenschemen nimmt die Fin-Verw nachfolgende Funktionsprüfung vor.

 
1) Wem gehören die IWG? 2) Entscheidungskompetenz? 3) Wer hat finanzielle Kapazität? 4) Wer übt erfolgsentscheidende Funktionen aus? 5) Dauer und Kündigungsfrist der Verträge in Spalte 1)
  • Markenrechte
  • Warenzeichen
  • Know how
  • Kundenstamm
  • Rechte aus Verträgen
  • Verträge der Geschäftsführer
  • Verlustursachen (qualitativ und quantitativ)
  • Gegenmaßnahmen

Jeweilige(s)

  • Stammkapital
  • Kapitalrücklagen
  • Zuschüsse
  • Höhe der Darlehen

Selbst bzw beauftragte Dienstleister?

  • F ∧ E
  • Produktion
  • Design
  • Dienstleistungen
  • Vertrieb
 

Die Fallgruppen 2–4 ergeben sich aus der nachfolgend erläuterten Rspr.

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