Tz. 407

Stand: EL 79 – ET: 12/2013

Die Frage, ob Kosten außerhalb von TNMN der Vertriebsgesellschaft zuzuordnen sind, betrifft in der Praxis vor allem die Frage, wie Umstrukturierungskosten zu behandeln sind.

 

Beispiel:

Die Konzernobergesellschaft entscheidet sich, zur Gewinnoptimierung Serviceeinheiten, die bislang bei allen europäischen Landesgesellschaften tätig sind (zB für Garantieabwicklungen) in einem irischen Callcenter zu zentralisieren. Der dt Gesellschaft entstehen außergewöhnliche Kosten durch Abfindungszahlungen an die betroffenen Arbeitnehmer, die ihr außerhalb von TNMN in der stlichen Gewinnermittlung zugewiesen werden.

Insoweit stellt sich die Frage, wie Kosten der Effizienzsteigerung zu berücksichtigen sind. Ohne vertragliche Absicherung besteht bei der Vertriebsgesellschaft kein greifbarer wirtsch Vorteil. In der Lit (s Engler, Verrechnungspreise in der Krise, IStR 2010, 685) besteht zumindest die Auff, dass in keinem Fall durch die Übernahme von Restrukturierungskosten bei einem Routineunternehmen sich ein nicht amortisierbarer Verlustvortrag ergeben darf. Dem ist grds zuzustimmen, allerdings ist iRe Dokumentation über einen längeren Betrachtungszeitraum von zB fünf Jahren darzulegen, welchen mittel- und langfristigen Vorteil die Vertriebsgesellschaft erlangen kann (im Bsp durch Gegenüberstellung der Amortisation der Abfindungskosten und der geplanten niedrigeren Kostenumlage über die neue Serviceeinheit).

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