Tz. 54

Stand: EL 93 – ET: 06/2018

Durch die Zwischenschaltung einer Holding in einem EU-Staat könnte versucht werden, die KapSt-Belastung zu vermindern, soweit das DBA des anderen EU-Staates mit dem Staat der MG eine Durchleitung ohne St-Belastung ermöglicht.

 

Beispiel:

Die USMG X-Corp hält 70 % der Anteile an der dt Y-GmbH. Für oGA als auch vGA ergibt sich eine KapSt-Belastung nach Art 10 DBA-USA von derzeit 5 %. Nachdem die DBA USA/NL bzw USA/Irland einen "Nullsatz" gewähren, werden die Anteile an der Y in eine niederländische oder irische Holding stneutral nach § 23 UmwStG eingelegt.

Die Fin-Verw (s Erl des Fin-Min Ba-Wü v 24.04.1996, DStR 1996, 1037) verweist darauf, dass in diesen Fällen der Nutzung von DBA durch Umstrukturierungsmodelle von den FÄ sowohl die Anwendung des § 42 AO als auch des § 50d Abs 3 EStG (hierzu auch s Tz 999, ABC-Stichwort "KapSt-Entlastung") zu prüfen ist und die Anerkennung der Umstrukturierung stlich zu negieren ist, wenn der Anlass allein die Einsparung der Quellen-St war.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge