Tz. 10

Stand: EL 93 – ET: 06/2018

 
Prüfungsstufe Bezeichnung Einzelheiten s Tz
1 Gewinnabgrenzungsvorschriften des allgemeinen inl Ertrag-StR Tz 35ff
1.1 vGA Tz 35ff
1.2 Offene Einlagen und vE Tz 61ff
1.3 Entstrickung nach § 12 KStG Tz 64ff
2 Schranken des IStR für die allgemeinen inl Gewinnabgrenzungsvorschriften (Sperrwirkung der DBA/des Europarechts) s Tz 73ff
3 Die Prüfung einer weitergehenden Korrektur nach § 1 AStG Tz 89ff
4 Grenzen der Anwendung des § 1 AStG Tz 188ff
5 Verrechnungspreismethoden Tz 199ff
6 Besonderheiten der wichtigsten Praxisbereiche

Produktion s Tz 350ff

Vertrieb s Tz 400ff

Dienstleistungen s Tz 436ff

Geschäftschancen und Funktionsverlagerung s Tz 510ff

Finanzierung s Tz 740ff

Arbeitnehmerentsendung s Tz 880ff

Lizenzierung s Tz 941ff

Kostenumlage (Poolkonzept) s Tz 990ff

Neben diesen für die 3 "Rechtsformen" zu unterscheidenden Prüfungsstufen gibt es auch folgende Gemeinsamkeiten:

 

Tz. 11

Stand: EL 93 – ET: 06/2018

 
Prüfungsstufe Bezeichnung Einzelheiten s Tz
1 Dreieckssachverhalte (mittelbare Gewinnabgrenzungen zB im Verhältnis zu einer Schwester-Kap-Ges, Schwester-Pers-Ges oder weiteren BetrSt eines verbundenen Unternehmens) s Tz 2200ff*)
2 Formfragen – die Dokumentation der Verrechnungspreise bzw Gewinnabgrenzung nach § 90 Abs 3 AO s Tz 2300ff*)

*) Folgt in einer der nächsten Erg.-Lfgen.

Wegen der größten Praxisbedeutung werden zunächst die Grundsätze der Gewinnabgrenzung bei verbundenen Kap-Ges dargestellt.

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