Tz. 2

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

Gewinnabgrenzungs- und Verrechnungspreisvorgaben sind zwangsläufig Folge des allgemeinen Trends sowohl zur Dezentralisierung von Funktionen aber auch der Bildung von Stabstellen für zentrale Aufgaben. Immer mehr Unternehmen gründen eigenständige Profit- oder Cost-Center bzw eigenverantwortlich tätige Bereiche und Abteilungen, die weit gehend für ihr Ergebnis selbst verantwortlich sind. Im Rahmen dieser Outsourcing-Bestrebungen werden die entspr Funktionen auch stlich selbständigen Einheiten oder BetrSt übertragen.

Zugleich stellt aber häufig eine den dezentralen Bereichen übergeordnete und weisungsbefugte Holding oder das Entrepreneur-Unternehmen (s Tz 323ff) als Geschäftsleitungs-BetrSt ausgewählte Dienstleistungen, etwa Finanzen, F&E-Mittel oder rechtliche Unterstützung, zur Verfügung.

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