Tz. 1

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

Bei der IntGA handelt es sich um den Oberbegriff sämtlicher grenzüberschreitender Gewinnabgrenzungsfragen unabhängig von der Rechtsform des im anderen Staat beteiligten ausl Unternehmens oder Unternehmensteils, dh betroffenen sind sowohl Fragen der

Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und BetrSt;
der Abgrenzung zu einer Pers-Ges in einem anderen Staat oder
der Verrechnungspreisabgrenzung zu einem verbundenen Unternehmen im anderen Staat.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge