Der Umsatzsteuer Navigator vereint zehn digitale Entscheidungsbäume zu folgenden Umsatzsteuerthemen unter einer Oberfläche.

  • Ort der sonstigen Leistung: An welchem Ort (Inland, anderer EU-Mitgliedstaat, Drittland) ist eine sonstige Leistung (Dienstleistung) nach deutschem Umsatzsteuerrecht steuerbar?
  • Ort der Lieferung: An welchem Ort (Inland, anderer EU-Mitgliedstaat, Drittland) ist eine Lieferung eines Gegenstands nach deutschem Umsatzsteuerrecht steuerbar?
  • Steuerschuldnerschaft/Reverse Charge: Geht für eine steuerpflichtige Leistung die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über und schuldet damit ausnahmsweise der Leistungsempfänger satt des leistenden Unternehmers die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt (sog. Reverse-Charge-Verfahren; § 13b UStG)?
  • Innergemeinschaftliche Lieferung: Sind für eine grenzüberschreitende Lieferung die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung gem. § 6a UStG erfüllt?
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Ist beim Erwerb eines Gegenstands aus der EU nach §§ 1a, 1b UStG ein innergemeinschaftlicher Erwerb zu versteuern?
  • Ausfuhrlieferung: Sind für eine grenzüberschreitende Warenlieferung in ein Drittland die Voraussetzungen der Steuerfreiheit gem. § 4 Nr. 1a, § 6 UStG erfüllt?
  • Einfuhr: Unterliegt eine grenzüberschreitende Warenbewegung aus dem Drittland ins Inland der Einfuhrumsatzsteuer?
  • Reihen- und Dreiecksgeschäft: Welchem Unternehmer ist im Rahmen eines grenzüberschreitenden Reihen-/Dreiecksgeschäftes mit 3 beteiligten Unternehmern nach deutschem Umsatzsteuerrecht die sog. "Lieferung mit Warenbewegung" zuzuordnen und welchem eine sog. "ruhende Lieferung"? Kommt in der Folge eine Steuerbefreiung für Ausfuhr- oder innergemeinschaftliche Lieferungen in Betracht?
  • Istversteuerung: Liegen die Voraussetzungen zur Beantragung der Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten Entgelten (sog. Istversteuerung) vor?
  • Kleinunternehmer: Kann die Kleinunternehmerbesteuerung für den Unternehmer zur Anwendung kommen?

Auf der Startseite können Sie den für Ihren Sachverhalt passenden Entscheidungsbaum über die entsprechende Themen-Kachel starten.

 
Praxis-Tipp

Falls Sie einmal nicht sicher sind, welcher Entscheidungsbaum der passende für Ihren Sachverhalt ist, hilft Ihnen die zentrale Fallprüfung. Diese bringt Sie ohne Vorauswahl eines spezifischen Themas bis zum Ergebnis.

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