Überblick

Insbesondere von Ihnen als Steuerberater verlangt das neue Geldwäschegesetz im Vergleich zum alten Regelwerk weitergehende Aufgaben und Sorgfaltspflichten. Gerade mit Blick auf die neu hinzugekommene dokumentationspflichtige Risikoanalyse sowie den Meldepflichten an das neue Transparenzregister sollten Sie als Steuerberater jene Mandanten aktiv ansprechen, die von den Neuerungen voraussichtlich betroffen sein könnten. Denn das Geldwäschegesetz stellt nicht nur hohe Anforderungen an die Kanzleiorganisation, sondern auch an die Organisation betroffener Mandanten. Dabei kann das Gesetz aber auch, und v. a. angesichts der hohen Bußgelder, die bei Verstößen drohen, als neues Beratungsfeld angesehen werden. Frau Geismann erörtert die dafür notwendigen Voraussetzungen und Ansatzpunkte, wie das gelingen kann.

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