Wesentlich höhere Beträge kann der Steuerberater seit 1.7.2020 aufgrund der StBVV für die Lohnbuchführung verlangen (§ 34 StBVV). Für die erstmalige Einrichtung von Lohnkonten und die Aufnahme der Stammdaten erhält der Steuerberater eine Gebühr von 5 EUR bis 18 EUR je Arbeitnehmer. Für die Führung von Lohnkonten und die Anfertigung der Lohnabrechnung erhält der Steuerberater eine Gebühr von 5 EUR bis 28 EUR je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum.

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