Umgekehrt stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer einseitig anweisen kann, die Arbeit im Home- oder Mobile-Office zu erbringen.

Für das Homeoffice hat dies die Rechtsprechung bereits verneint, da dem der nach dem Grundgesetz garantierte Schutz der Privatwohnung[1] entgegenstehe.[2]

Beim mobilen Arbeiten wird hingegen zu differenzieren sein: Während die Ausübung des Direktionsrechts für gelegentliche mobile Arbeit – insbesondere im Rahmen einer Dienstreise – möglich ist, dürften Anweisungen zu regelmäßigem oder dauerhaftem mobilen Arbeiten (also quasi der Verweis aus dem Betrieb) unzulässig sein.

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