Die Herstellkosten bezeichnen die Kosten, die für die Herstellung der Produkte im Unternehmen entstehen. Sie sind zum einen die Grundlage für die Kalkulation der Verkaufspreise bzw. zur Ermittlung der Produktrentabilität (Deckungsbeitrag) auf Basis vorgegebener Marktpreise. Für die Verwendung als Kalkulationsgrundlage müssen allein betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden.

Im Gegensatz dazu dienen die Herstellungskosten dazu, die Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen bzw. noch nicht abgeschlossene Aufträge für den Jahresabschluss zu bewerten. Da die Bewertung der Bestände Einfluss hat auf den Erfolg des Unternehmens und damit auf die Steuerberechnung und die Beurteilung durch Kapitalgeber, wird der Inhalt der Herstellungskosten gesetzlich geregelt.

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