Die deutschen Gesellschafter sind bezüglich Governance und Compliance wenig aktiv. Auch im Risikomanagement verlassen sie sich auf die Forderungen des britischen Gesellschafters, der den Mindeststandard sichert:
- Die Anforderungen von UK-Compliance müssen mindestens erfüllt werden.
- Ein besonderes Gewicht hat der Bereich Anti-Bribery and Corruption (ABC).
- Darüber hinaus sind Konzernvorgaben zu erfüllen, die im Wesentlichen auf negativen Erfahrungen in der Vergangenheit beruhen.
- Das GRC-System muss vom Wirtschaftsprüfer testiert werden können.
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