Partieller Unternehmerwechsel bei Personengesellschaften

In Fällen des partiellen Unternehmerwechsels bei Personengesellschaften kommt es grundsätzlich nicht darauf an, auf welche Weise, z. B. Anwachsung, Übertragung, Gesamtrechtsnachfolge, die Eigentumsanteile ausscheidender Unternehmer an dem fortgeführten Gewerbebetrieb auf den verbleibenden oder auf neu hinzutretende Unternehmer übergehen (>BFH vom 18.5.1972 – BStBl II S. 775).

Soweit das BFH-Urteil vom 24.10.1972 – BStBl 1973 II S. 233 dem entgegensteht, ist es nicht anzuwenden.

Persönliche Steuerpflicht

Wegen der Auswirkungen auf die persönliche Steuerpflicht und damit der Steuerschuldnerschaft des jeweiligen Unternehmers

>§ 5 Abs. 2 GewStG, R 5.1 Abs. 1

Verfahren bei der Anpassung oder erstmaligen Festsetzung von Vorauszahlungen

>R 19.2

Zur Verrechnung von im übergegangenen Unternehmen entstandenen Verlusten

>§ 10a Satz 8 GewStG

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