Kurzbeschreibung

Dieses Musterschreiben bietet Unterstützung bei der Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt.

Vorbemerkung

Der Inhalt des folgenden Musterschreibens dient als Orientierungshilfe für die Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt. Die Formulierung ist für den Einzelfall anzupassen.

Vorinstanz: 2 BvR 1444/13

Verfahren beim BFH: IV R 33/09 (NV)

Achtung

Das Verfahren ist erledigt durch Beschluss vom 18.2.2022/nicht zur Entscheidung angenommen; veröffentlicht am 18.3.2022.

Hinweis:

Ähnliche Fälle können (insbesondere wenn die Mitunternehmer der Personengesellschaft im Streit auseinandergehen) häufig vorkommen. Es könnte sich daher empfehlen, wenn Gesellschaftsverträge von Personengesellschaften entsprechende Ausgleichsforderungen im Innenverhältnis begründen würden. Darin könnte geregelt sein: Scheidet ein Mitunternehmer aus der Personengesellschaft aus und entsteht auf die Veräußerung des Anteils bzw. seines Sonderbetriebsvermögens Gewerbesteuer, hat der ausscheidende Mitunternehmer diese der Gesellschaft zu ersetzen. Schenkungsteuerrechtliche Konsequenzen sind jedoch zu prüfen.

Einspruch

Vor- und Nachname des/der Steuerzahler/s

sowie Adresse des/der Steuerzahler/s
 
   

An das

Finanzamt ...

Straße, Nr. ggf. Postfach

Postleitzahl, Ort
 
  Ort, Datum
   
Steuernummer:  

Bescheid für …. über Gewerbesteuer

Gewerbesteuer: Personengesellschaft als Steuerschuldner
   
Einspruch  

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Einspruch gegen den o. g. Bescheid vom …………… ein.

Begründung:

Mein Einspruch richtet sich gegen die Festsetzung von Gewerbesteuer gegenüber der Personengesellschaft, da diese Steuer insoweit auf einen Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Personengesellschaft entstanden ist.

Unstrittig sind diese Vorgänge zwar steuerpflichtig, jedoch darf der Steuerschuldner nicht die Personengesellschaft sein. Tatsächlich wurde der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an der Personengesellschaft durch einen (ehemaligen) Mitunternehmer erzielt.

Insoweit ist der (ehemalige) Mitunternehmer Schuldner der Gewerbesteuer. Dies gilt umso mehr, als dass die Gewerbesteuerpflicht aufgrund der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen entstanden ist. Tatsächlich war die Personengesellschaft bezüglich dieses Sonderbetriebsvermögens niemals zivilrechtlicher Eigentümer, weshalb die Besteuerung des Veräußerungsgewinns auch nicht zu ihren Lasten gehen kann.

Anderer Auffassung: BFH, Urteil v. 28.2.2013, IV R 33/09 (NV)

Aktuell prüft das BVerfG unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1444/13 ob eine Steuerschuldnerschaft in entsprechenden Fällen für die Personengesellschaft infrage kommt.

Unter Bezugnahme auf das vorgenannte Verfahren ist nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO Verfahrensruhe zu gewähren.

Mit freundlichen Grüßen

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge