Folgenden völkerrechtlichen Verträgen wird zugestimmt:

 

1.

dem in Paris am 17. April 2008 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen,

 

2.

dem in Cannes und in Straßburg am 3. November 2011 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen.

Die Verträge werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

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