Arbeitgeber müssen für geringfügig entlohnt Beschäftigte, die gesetzlich krankenversichert sind (versicherungspflichtig, freiwillig- bzw. familienversichert), einen Pauschalbeitrag in Höhe von 13 % des Arbeitsentgelts an die gesetzliche Krankenversicherung zahlen.[1]
Dokumentation des Versicherungsschutzes
Ein Nachweis über das Bestehen eines Krankenversicherungsschutzes außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung sollte zu den Entgeltunterlagen genommen werden. Dies gilt insbesondere für geringfügig entlohnt Beschäftigte, die privat krankenversichert[2] sind.
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