Rz. 1
§ 25 KStG gewährt Genossenschaften und Vereinen (Rz. 15) als Subventionsmaßnahme einen Freibetrag von 15.000 EUR (Rz. 17), wenn sich deren Tätigkeit auf den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Rz. 24) oder der gemeinschaftlichen Tierhaltung (Rz. 33) beschränkt.
Rz. 2
Abs. 1 nennt in Satz 1 den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich (Rz. 15ff.) und bestimmt vor allem in Satz 2 die einzelnen Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrags (Rz. 24ff.).
Rz. 3
Abs. 2 erweitert die Regelung für den Fall der gemeinschaftlichen Tierhaltung (Rz. 33).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen