Jedem Steuerpflichtigen muss sein Einkommen insoweit steuerfrei belassen werden, als er es zum Bestreiten der lebensnotwendigen Ausgaben benötigt. Die Höhe des steuerlichen Existenzminimums wird als Grundfreibetrag[1] regelmäßig angepasst und orientiert sich am sozialrechtlichen Existenzminimum. In 2024 beträgt der Grundfreibetrag 11.604 EUR (2023: 10.908 EUR).[2]

[2] § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG i. d. F. des Inflationsausgleichsgesetzes v. 8.12.2022. Es wurde aber eine Erhöhung für das Jahr 2024 angekündigt, die rückwirkend ab 1.1.2024 gelten soll.

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