Entscheidungsstichwort (Thema)

Rückstellung eines Arztes wegen Regressforderungen der Krankenkassen

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Bildung einer Rückstellung durch einen Arzt für Rückzahlungen an die Kassenärztliche Vereinigung wegen der Überschreitung der zulässigen Verordnungskosten setzt voraus, dass die öffentlich-rechtliche Zahlungsverpflichtung dadurch hinreichend konkretisiert ist, dass ein entsprechender Beschluss des Prüfungsausschusses Ärzte/Krankenkassen, den Arzt wegen der Überschreitung der für seine Praxis ermittelten Richtgrößensummen für Arznei- und Verbandmittel oder Heilmittel oder einer Abweichung der Verordnungsweise von den Durchschnittswerten für einen bestimmten Zeitraum in einer betragsmäßig bestimmten Höhe in Anspruch zu nehmen, vorliegt.

2. Weder die Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung über die Abweichung der Verordnungsweise eines Arztes von den Durchschnittswerten oder die Überschreitung der Richtgrößen wegen der verordneten Volumina von Arznei-, Verband- oder Heilmittel noch die Einleitung des mehrstufigen Verfahrens auf Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Verordnungsweise nach Durchschnittswerten berechtigt zur Rückstellungsbildung.

 

Normenkette

EStG § 5 Abs. 1, § 4 Abs. 1; HGB § 249 Abs. 1 S. 1; SGB V § 106

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 05.11.2014; Aktenzeichen VIII R 13/12)

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen die Nichtanerkennung einer Rückstellung für Rückzahlungen an die Kassenärztliche Vereinigung wegen der Überschreitung der zulässigen Verordnungskosten.

Die Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, betrieb in der Zeit vom … bis … zum eine neurologische Gemeinschaftspraxis der beiden Gesellschafterinnen. Die Klägerin ermittelte ihren Gewinn bis zum … nach § 4 Abs. 3 EStG und ab … durch Bestandsvergleich.

Mit Schreiben vom … teilte die Klägerin dem Beklagten mit, dass die Gemeinschaftspraxis zum aufgelöst worden sei.

Die Klägerin wies in ihrem am … erstellten Jahresabschluss zum …, der ihrer Feststellungserklärung … vom … beigefügt war, Rückstellungen (für Regressrisiken) in Höhe von … EUR aus. Bei der Ermittlung des Übergangsgewinns wegen des Wechsels der Gewinnermittlungsart nahm sie einen Abzug von EUR für eine Rückstellung Regressrisiken vor. Die Höhe der Rückstellung Regressrisiken betrug damit zum … EUR.

Mit Feststellungsbescheid … folgte der Beklagte mit Ausnahme einer Änderung wegen einer Ansparabschreibung der Feststellungserklärung der Klägerin. Die Rückstellung Regressrisiken wurde insoweit nicht beanstandet. Der Bescheid ist nach Rücknahme der Klage am … bestandskräftig.

In ihrem am … erstellten Jahresabschluss zum …, der ihrer Feststellungserklärung vom … beigefügt war, nahm die die Klägerin eine gewinnmindernde Zuführung zur Position Rückstellungen Regressrisiken um … EUR auf … EUR vor.

Der Beklagte bat die Klägerin am …, die Bildung der Rückstellungen Regressrisiken in den Jahren … und … zu erläutern. Mit ihrem Schreiben vom … übersandte die Klägerin dem Beklagten Unterlagen betreffend die Regressrisiken:

  • • Tabellarische Aufstellung „Regressrisiken” für die Jahre … bis … mit einer Gesamtsumme von … EUR, wovon auf das Jahr … EUR, auf das Jahr … EUR und auf das Jahr … EUR entfallen (Bl. Feststellungsakten),
  • • Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung … betreffend „Information über Ihre Verordnungsweise nach Durchschnittswerten” (Bl. Feststellungsakten)

    • ○ Heilmittel – Gesetzliche Krankenkassen – 1-2000 vom …
    • ○ Arzneimittel – Gesetzliche Krankenkassen – 3-2000 vom …
    • ○ Arzneimittel – Gesetzliche Krankenkassen – 4-2000 vom …
    • ○ Arzneimittel – Gesetzliche Krankenkassen – 1-2001 vom … (Bl. GA)
    • ○ Arzneimittel – Gesetzliche Krankenkassen – 4-2001 vom … (Bl. GA,
  • • Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung betreffend „Frühinformation über die Arzneimittelausgaben”

    • ○ im 1. Quartal (…, Bl. Feststellungsakten, Bl. GA),
    • ○ im 2. Quartal (…, Bl. Feststellungsakten, Bl. GA),
    • ○ im 4. Quartal (…, Bl. Feststellungsakten, Bl. GA),
    • ○ im 3. Quartal (…, Bl. Feststellungsakten, Bl. GA)
  • • Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung … vom … betreffend die Richtgrößenprüfung für Arznei-, Verband- und Heilmittelverordnungen – Information über das Berechnungsergebnis vor Vorlage im Prüfungsausschuss (Bl. Feststellungsakten, Bl. GA),
  • • Schreiben der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses Ärzte/Krankenkassen – Wirtschaftliche Verordnungsweise – betreffend „Antrag auf Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Verordnungsweise nach Durchschnittswerten gemäß § 9 Absatz 3 der Prüfvereinbarung „

    • ○ für das Quartal 4- (…, Bl. Feststellungsakten, Bl. GA),
    • ○ für das Quartal 1- (…, Bl. Feststellungsakten, Bl. GA),
    • ○ für das Quartal 2- (…, Bl. Feststellungsakten, Bl. GA),
  • • Schreiben der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses Ärzte/Krankenkassen- vom … betreffend „Antrag auf Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise gemäß § 8 Punkt 2 der Prüfvereinbarung”

    • ○ für das Quartal 3/ (...

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