Für das Fachgebiet Sozialrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

 

1.

allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht,

 

2.

besonderes Sozialrecht

 

a)

Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung),

 

b)

Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden,

 

c)

Recht des Familienlastenausgleichs,

 

d)

Recht der Eingliederung von Menschen mit Behinderung,

 

e)

Sozialhilferecht,

 

f)

Ausbildungsförderungsrecht.

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