Die Risikolebensversicherung bietet zu relativ günstigen Beiträgen umfassenden Versicherungsschutz vom ersten Beitrag an. Sie dient der Versorgung von Hinterbliebenen und zur Absicherung z. B. von Darlehen. Im Fall des Todes des Gründers können durch diese preisgünstige Vorsorge die Fixkosten des täglichen Lebens der Familie gedeckt werden und etwaige Schulden aus dem Unternehmen getilgt werden. Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind nicht betrieblich veranlasst, wenn sich die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag gegenseitig zum Abschluss einer Versicherung auf den Todesfall verpflichten, um sich gegen die wirtschaftlichen Folgen des Ausfalls eines Gesellschafters abzusichern.[1]

 
Praxis-Tipp

Risikolebensversicherung für Alleinstehende nicht sinnvoll

Alleinstehende Existenzgründer sollten sich nicht zum Abschluss einer Risikolebensversicherung überreden lassen, sondern die Beiträge besser in eine Altersversorgung investieren.

Risikolebensversicherungen können bei manchen Versicherungen innerhalb bestimmter Versicherungsjahre ohne weitere Gesundheitsprüfung in eine Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall oder eine Rentenversicherung mit flexibler Todesfallleistung umgetauscht werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge