Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 SGB VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbemeldung erhält. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung erleichtert Existenzgründern die Anmeldung. Oftmals ist Existenzgründern nicht bekannt, welche Berufsgenossenschaft für das neue Unternehmen zuständig ist. Dies kann kostenlos bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung erfragt werden. Hier werden auch allgemeine Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherung beantwortet (www.dguv.de).

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