Hat der Steuerberater mit dem gründungswilligen Mandanten die relevanten Punkte diskutiert und ist der Mandant weiterhin interessiert daran, sich selbstständig zu machen, sollte der Steuerberater den Mandanten auffordern, sich trotzdem eine gewisse Überlegungsphase zu gönnen, und ihn darauf vorbereiten, was noch alles zu klären ist, bevor das Unternehmen im Wirtschaftsleben aktiv werden kann.

Der Steuerberater sollte auf alle möglichen Risiken wie Krankheit und Folgen einer Unternehmenskrise hinweisen, wie z. B. Schließung des Geschäfts und Restschulden etc. Es geht hier nicht darum, den Mandanten zu verunsichern, sondern deutlich zu machen, dass die Selbstständigkeit immer mit einem Risiko behaftet ist und permanent neue Anforderungen auf den Unternehmer zukommen.

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