Bei ausländischen Bürgern muss geklärt werden, ob die Gründungswilligen Ausbildungen bzw. Abschlüsse vorweisen können, die in Deutschland anerkannt werden. Das Ausländergesetz regelt, welche Voraussetzungen für den Aufenthalt zur Aufnahme und Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erfüllt sein müssen. Innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten gelten "Niederlassungsfreiheit" und "Gewerbefreiheit" (www.ec.europa.eu).

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