An der fachlichen Qualifikation mangelt es bei den Existenzgründern meist nicht. Dafür umso mehr an kaufmännischen und unternehmerischen Kenntnissen. Eine Branchenerfahrung als ehemaliger Arbeitnehmer kann der Schlüssel zum Erfolg sein.

 
Wichtig

Meisterbrief

Für eine Selbstständigkeit reichen die Kenntnisse aus der ersten Berufsausbildung u.  U. nicht mehr aus. Betriebswirtschaft, Recht und Steuern, Marketing und auch fachbezogene Fähigkeiten müssen ergänzt werden, wenn man ein eigenes Unternehmen gründen will. Auch wenn die Ausbildung zum Meister zeitintensiv und kostenaufwendig ist, sollte der Steuerberater hier Überzeugungsarbeit leisten, weil ein Meisterbrief gegenüber Kunden und Banken etc. eine bessere Vertrauensbasis schaffen kann. Außerdem[1] darf ein Meister ausbilden. Siehe auch http://www.morgen-meister.de.

Ab 2020 soll die Meisterpflicht für 12 Gewerke wieder eingeführt werden.

Dem Existenzgründer muss klar sein, dass er sich ggf. vorab und später permanent weiterbilden muss. Die zentralen Ziele seiner Fortbildung sind die Aktualisierung der vorhandenen Kenntnisse zur bestmöglichen Erfüllung der Aufgaben im künftigen Unternehmen, Spezialisierung der Kenntnisse und Vertiefung zur Übernahme weiterer Tätigkeiten und Vorbereitung auf neue Aufgaben.

 
Praxis-Tipp

Meister-BAföG

Auch Berufspraktiker können unter bestimmten Voraussetzungen einen Lehrgang komplett über BAföG finanzieren (sog. Meister-BAföG). Es erhalten jedoch nicht nur angehende Meister diese Unterstützung, sondern fast alle Teilnehmer von Kursen, die auf staatliche oder auf IHK-Abschlüsse vorbereiten. Die Fortbildung muss dazu für die Teilnehmer eine Aufstiegsfortbildung darstellen. Und der ausgesuchte Lehrgang muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- bzw. Gehilfenprüfung oder eines Berufsschulabschlusses liegen. Teilnehmer können zur Finanzierung eines Lehrgangs einen Maßnahmenbeitrag in Höhe der tatsächlichen Lehrgangs- und Prüfungsgebühr erhalten.

Mit dem "Meister-BAföG" wird eine und nicht mehr nur die erste Aufstiegsfortbildung gefördert. Weitere Informationen auf http://www.aufstiegs-bafoeg.de.

Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) haben zahlreiche Bundesländer in den zurückliegenden Jahren verschiedene Förderprogramme und -instrumente für die berufliche Weiterbildung aufgelegt (www.esf.de). Die Förderkriterien und die Höhe der individuellen Förderung sind von Land zu Land unterschiedlich, u. a. in Nordrhein-Westfalen gibt es den sog. Bildungsscheck (www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck). Mit diesem unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen eine beruflich orientierte Fortbildung finanziell. Der Bildungsscheck deckt dort bis zu 50 % der für die berufliche Weiterbildung anfallenden Schulungs- und Prüfungskosten (max. 500 EUR pro Teilnehmer und Maßnahme) und kann bei jedem anerkannten Weiterbildungsanbieter eingelöst werden.

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