1Der Nettowert des Verwaltungsvermögens ist um das unschädliche Verwaltungsvermögen zu kürzen. 2Unschädliches Verwaltungsvermögen entspricht zehn Prozent des Werts des (Anteils) Betriebsvermögens. 3Der Wert des (Anteils) Betriebsvermögens ist zu kürzen um
- den Nettowert des Verwaltungsvermögens (> R E 13b.25),
- den Wert des jungen Verwaltungsvermögens und
- den Wert der jungen Finanzmittel.
4Das unschädliche Verwaltungsvermögen wird wie begünstigtes Vermögen behandelt.
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