BMF, 19.2.1993, IV B 6 - S 2365 - 6/93

Bezug: Sitzung der Abteilungsleiter (Steuer) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vom 14. bis 16. Dezember 1992

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Ergänzung meines Schreibens vom 8. September 1992 - IV B 6 - S 2365 - 79/92 - (BStBl I S. 527) folgendes:

In die Ermittlung der einzutragenden negativen Summe der Einkünfte ist auch der Betrag der negativen Kapitaleinkünfte im Sinne des EStG § 2 Abs. 1 Nr. 5 EStG einzubeziehen.

 

Normenkette

EStG § 2 Abs. 1 Nr. 5

 

Fundstellen

BStBl I, 1993, 250

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