BMF, 31.12.1997, IV B 3 - S 2255 - 38/97

Die im BMF-Schreiben vom 23.12.1996 (IV B 3 - S 2257 - 54/96, BStBl 1996 I S. 1508) und den entsprechenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder unter Tz. 51 enthaltenen Grundsätze zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Vermögensübertragungen gegen wiederkehrende Leistungen auf bestimmte Zeit (sog. Mindestzeitrenten oder verlängerte Leibrenten/dauernde Lasten) sind auf Antrag der Steuerpflichtigen nicht anzuwenden, wenn die Vermögensübertragung vor dem 31.3.1997 rechtswirksam geworden ist und Berechtigter und Verpflichteter übereinstimmend an der bisherigen steuerrechtlichen Beurteilung festhalten.

 

Normenkette

EStG § 22 Nr. 1

 

Fundstellen

BStBl I, 1998, 21

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