Allgemeines
Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie >BMF vom 28.9.2011 (BStBl I S. 855) unter Berücksichtigung der Änderungen durch BMF vom 5.6.2012 (BStBl I S. 598).
Zeitliche Anwendung
§ 5b EStG ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2011 beginnen. Für das erste Wirtschaftsjahr, das nach dem 31.12.2011 beginnt, wird es nicht beanstandet, wenn die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung für dieses Jahr in Papierform abgegeben werden; eine Gliederung gem. der Taxonomie ist dabei nicht erforderlich (>BMF vom 28.9.2011 – BStBl I S. 855, Rz. 27).
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